Erstattungsfähigkeit
Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen seit Anfang 2012 die Möglichkeit
eingeräumt, die Kosten für ärztlich verordnete, nicht
verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen
ihrer Satzungsleistung zu erstatten.
Die Techniker Krankenkasse macht von dieser Regelung bereits Gebrauch und erstattet ihren Versicherten die Kosten für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Zur Erstattung von Remifemin und Remifemin plus müssen Sie lediglich Ihr Grünes Rezept/Privatrezept und die Apothekenquittung bei der Techniker Krankenkasse einreichen.
Aber auch andere Krankenkassen werden sicher folgen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob und für welche dieser Arzneimittel sie aufkommt.
Remifemin plus
Anwendungsgebiete: Beschwerden in den Wechseljahren (Klimakterium) wie Hitzewallungen, Schweißausbrüche, depressive Verstimmungszustände, psychovegetative Störungen wie Niedergeschlagenheit, innere Anspannung, Reizbarkeit, Konzentrationsschwäche, Schlaflosigkeit, Angst und/oder nervöse Unruhe.
Warnhinweis: enthält Lactose. Packungsbeilage beachten. Stand 08/09.
Remifemin, Wirkstoff: Trockenextrakt aus Cimicifugawurzelstock.
Anwendungsgebiete: psychische und neurovegetative Wechseljahresbeschwerden wie Hitzewallungen, Schweißausbrüche, Schlafstörungen.
Warnhinweis: enthält Lactose. Packungsbeilage beachten. Stand 11/11.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Apothekenpflichtig.
Schaper & Brümmer GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 35, 38259 Salzgitter.